Erklärung zur Barrierefreiheit
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Hamburger Kunsthalle
Glockengießerwall 5
20095 Hamburg
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.hamburger-kunsthalle.de veröffentlichten Webseite der Hamburger Kunsthalle.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemühen wir uns unsere Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO, gültig ab 14.09.2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 und dem BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Deutschland) für alle barrierefrei zugänglich zu machen.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.
Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Bestandsaufnahme durch Testungen im Juni 2025.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Introfilm auf Startseite ist nicht steuerbar durch Button
Slider: Horizontale Bildgalerien sind eingeschränkt verständlich
Untertitel nicht bei allen Videos vorhanden (vor 2023)
Dokumente und PDFs vor Juni 2025
Nicht alle Bilder sind mit sinnvollen Alternativtexten hinterlegt
Icons, Logos, Externe Links: zum Teil ohne Alt-Text oder Link ohne Erklärung
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26. Juli 2025. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung.
4. Schlichtungsverfahren
Bei weiterführenden Problemen, für die mit uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Diese soll bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Zurzeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei Hamburg die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.
Telefonische Sprechzeiten montags 10 – 11 Uhr