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Erklärung zur Barrierefreiheit

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Sie haben eine Barriere auf dieser Webseite entdeckt, benötigen Hilfe oder wünschen Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit? Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns Ihnen weiterzuhelfen. Ihre Ansprechpartnerin ist

Referentin Direktor
Katharina Hoins

Ansprechpartnerin für Barrieren melden

Hamburger Kunsthalle
Glockengießerwall 5
20095 Hamburg

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.hamburger-kunsthalle.de veröffentlichten Webseite der Hamburger Kunsthalle.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemühen wir uns unsere Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO, gültig ab 14.09.2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102  und dem BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Deutschland) für alle barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde. 
Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Bestandsaufnahme durch Testungen im Juni 2025.

 

 2. Nicht barrierefreie Inhalte

  • Introfilm auf Startseite ist nicht steuerbar durch Button

  • Slider: Horizontale Bildgalerien sind eingeschränkt verständlich

  • Untertitel nicht bei allen Videos vorhanden (vor 2023)

  • Dokumente und PDFs vor Juni 2025

  • Nicht alle Bilder sind mit sinnvollen Alternativtexten hinterlegt

  • Icons, Logos, Externe Links: zum Teil ohne Alt-Text oder Link ohne Erklärung

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26. Juli 2025. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung.

 

4. Schlichtungsverfahren

Bei weiterführenden Problemen, für die mit uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Diese soll bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Zurzeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei Hamburg die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.

Schlichtungsstelle
Ombudsstelle Barrierefreie IT

Telefonische Sprechzeiten montags 10 – 11 Uhr